Aktuelles Kramp Rechtsanwälte

Open Data und Open Source werfen in der Informationsgesellschaft mehr spannende Fragen für die Gesllschaft auf, als man gemeinhin denkt. Herr Rechtsanwalt Zscheile beleuchtet diese Fragen in seinem Vortrag bei der FrOSCon (Free and Open Source Conference) am 11. August 2019 in St. Augustin näher.

In den vergangenen Jahren sind einige spannende Urteile im Bereich Open Data und Open Source ergangen: Dürfen Gemälde für die kein Urheberrecht mehr besteht im Museum fotografiert und öffentlich zugänglich gemacht werden (BGH, Urteil vom 20. Dezember 2018 -I ZR 104/17)? Darf der Zugang zu staatlichen Gutachten mit Hinweis auf das Urheberrecht verweigert werden (LG Köln, Beschluss vom 19.03.2019, 14 O 86/19siehe auch LG Köln, Urteil vom 06.06.2019, 14 O 86/19)? Darf der Zugang zu staatlichen Daten unter Verweis auf das Datenschutzrecht verweigert werden (Digitale Oberflächenmodell Hamburg)? Darf ein einzelner Linuxentwickler Urheberrechtsverletzungen (Copy Left) geltend machen? Kann ein Affe oder ein Algorithmus Urheberrecht beanspruchen?


Der Vortrag stellt unter anderem  Entscheidungen mit den eben geschilderten Fragestellungen vor und ordnet diese gesellschaftspolitisch und rechtlich ein.