Aktuelles Kramp Rechtsanwälte

Am 21. Mai 2019 ist der 14. Tätigkeitsbericht der Datenschutzbehörde Mecklenburg-Vorpommern erschienen. 

Darin werden auf den Seiten 32 ff. Ausführungen zu den Anforderungen einer sicheren E-Mailkommunikation gemacht.

Die E-Mail stellt nach wie vor eines der wichtigsten Kommunikationsmedien in Unternehmen dar. Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen sollten mit ihrer IT-Abteilung bzw. ihrem IT-Dienstleister Rücksprache halten, ob sie die aufgestellten Anforderungen erfüllen. 

Bemerkenswert sind außerdem die Ausführungen auf S. 36, wonach die Datenschutzbehörden teile des 4. Abschnitts des Telemediengesetzes (TMG) für unanwendbar halten. Dies gelte im Hinblick auf die Erlaubnis zur Verarbeitung personenbezogener Informationen auf Webseiten und der damit zusammenhängenden Informationspflichten. Maßgeblich sei ausschließlich die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Dabei ist eine behördliche Normverwerfungskompetenz im Hinblick auf Parlamentsgesetze durchaus umstritten.